Omnibus Verordnung der EU– wie die EU Nachhaltigkeitsberichterstattung bündeln und erleichtern will
Im Zuge der zunehmenden Bedeutung von Nachhaltigkeit und Transparenz auf europäischer Ebene hat die Europäische Union eine Reihe von Regulierungen und Richtlinien eingeführt, die Unternehmen dazu anregen sollen, ihre Geschäftspraktiken umweltfreundlicher und sozial verantwortlicher zu gestalten. Die Omnibus-Verordnung der EU, soll dabei die Berichtspflichten bündeln und damit die zu berichtenden Daten konsolidieren. Sie soll die Umsetzung von Richtlinien wie der CSRD, der EU-Taxonomie, der EU-Entwaldungsrichtlinie und der CSDDD vereinheitlichen und vereinfachen.
Was ist die Omnibus-Verordnung?
Die Omnibus-Verordnung der EU ist eine umfassende rechtliche Maßnahme, die darauf abzielt, die bestehenden regulatorischen Anforderungen für Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit und soziale Verantwortung zu bündeln. Sie bringt Klarheit und erleichtert die Anwendung der europäischen Regulierungen für nachhaltiges Wirtschaften:
- CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive)
- EU-Taxonomie-Verordnung
- EU-Entwaldungsrichtlinie
- CSDDD (Corporate Sustainability Due Diligence Directive)
Diese Verordnung soll die rechtlichen Anforderungen für Unternehmen, die in Europa tätig sind, stärker standardisieren, sodass sowohl die Unternehmen als auch die Aufsichtsbehörden von einer besseren Übersicht und einem klareren rechtlichen Rahmen profitieren können.
CSRD – Die Richtlinie für nachhaltige Unternehmensberichterstattung
Die CSRD ist ein zentrales Element der EU-Nachhaltigkeitsstrategie. Sie erweitert die Anforderungen der Non-Financial Reporting Directive (NFRD) und verpflichtet Unternehmen, umfangreichere und detailliertere Informationen zu ihrer Nachhaltigkeit zu veröffentlichen. Dabei geht es nicht nur um ökologische Aspekte, sondern auch um soziale und Führungsthemen (Environmental, Social, Governance – ESG). Die CSRD sorgt für mehr Transparenz, indem sie eine verbindliche Offenlegung von Nachhaltigkeitsinformationen von bestimmten Unternehmen verlangt.
EU-Taxonomie – Der Leitfaden für nachhaltiges Wirtschaften
Die EU-Taxonomie ist ein Klassifizierungssystem, das festlegt, welche wirtschaftlichen Aktivitäten als ökologisch nachhaltig gelten. Sie soll Investoren, Unternehmen und politischen Entscheidungsträgern helfen, umweltfreundliche Investitionen zu fördern und die EU auf ihrem Weg zur Klimaneutralität bis 2050 zu unterstützen. Die Taxonomie definiert klare Kriterien für nachhaltige Aktivitäten, basierend auf ihrer Umweltwirkung.
EU-Entwaldungsrichtlinie – Schutz der Wälder weltweit
Eine weitere wichtige Bestimmung in der Omnibus-Verordnung betrifft die EU-Entwaldungsrichtlinie. Diese zielt darauf ab, die Einfuhr von Produkten zu verringern, die mit illegaler Entwaldung oder Waldschädigung in Verbindung stehen. Die Verordnung fordert Unternehmen dazu auf, die Herkunft von Rohstoffen wie Palmöl, Kaffee oder Soja zu überprüfen und sicherzustellen, dass diese nicht aus illegal abgeholzten Wäldern stammen.
CSDDD – Nachhaltigkeitsprüfungen und Sorgfaltspflichten
Die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) verlangt von Unternehmen, dass sie potenzielle Risiken im Hinblick auf Menschenrechte und Umwelt entlang ihrer gesamten Lieferketten erkennen und minimieren. Dies umfasst die Identifizierung von Risiken wie Kinderarbeit, schlechte Arbeitsbedingungen oder Umweltzerstörung.
Fazit: Vereinheitlichung und Vereinfachung für mehr Nachhaltigkeit
Die Omnibus-Verordnung der EU ist ein wichtiger Schritt hin zu einer kohärenteren und einfacheren Umsetzung der EU-Nachhaltigkeitsvorgaben. Sie soll Unternehmen helfen, die Anforderungen der CSRD, der EU-Taxonomie, der EU-Entwaldungsrichtlinie und der CSDDD auf eine Weise zu integrieren, die sowohl den administrativen Aufwand reduziert als auch die Nachhaltigkeitsziele der EU vorantreibt.
Die Vereinheitlichung der Regulierungen soll für mehr Klarheit sorgen und es Unternehmen ermöglichen, sich besser auf die bevorstehenden Herausforderungen der nachhaltigen Transformation vorzubereiten. Gleichzeitig wird die Kontrolle und Einhaltung der Richtlinien durch die entsprechenden Behörden erleichtert. Unternehmen, die die neuen Anforderungen ernst nehmen, können so nicht nur ihre Nachhaltigkeitsstrategie verbessern, sondern auch von einer höheren Marktakzeptanz und besserem Zugang zu nachhaltigen Investitionen profitieren.
