Die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) – Ein Meilenstein für nachhaltige Lieferketten
Die Europäische Entwaldungsverordnung (EU) 2023/1115 wurde ins Leben gerufen, um die Entwaldung und Waldschädigung erheblich zu verringern. Ihr Hauptziel ist es, den Klimawandel einzudämmen und die Artenvielfalt zu schützen. Unternehmen, die bestimmte Rohstoffe und Erzeugnisse in der EU in Verkehr bringen oder aus der EU exportieren, müssen sicherstellen, dass ihre Produkte nicht zur Entwaldung oder Waldschädigung beitragen.
Welche Unternehmen sind betroffen?
Ab dem 30. Dezember 2025 treten umfassende Compliance-Vorgaben für in der EU ansässige Unternehmen in Kraft. Klein- und Kleinstunternehmen erhalten eine Verlängerung bis zum 30. Juni 2026. Die Verordnung ersetzt die bisher geltende EU-Holzhandelsverordnung (EUTR) und weitet die Sorgfaltspflicht auf weitere Rohstoffe aus.
Welche Produkte fallen unter die Verordnung?
Die EUDR regelt die Einfuhr, den Handel und den Export von Produkten, die mit Entwaldung und Waldschädigung in Verbindung stehen. Dazu gehören:
- Rindfleisch
- Kakao
- Kaffee
- Kautschuk
- Soja
- Ölpalme/Palmöl
- Holz
Auch daraus hergestellte Produkte, wie beispielsweise Papier, Druckerzeugnisse oder bestimmte Holzprodukte, können unter die Verordnung fallen.
Die Sorgfaltspflicht der Unternehmen
Betroffene Marktteilnehmer sind verpflichtet, Sorgfaltspflichtregelungen zu implementieren, die Folgendes umfassen:
- Dokumentation der Herkunft der Rohstoffe
- Analyse und Risikobewertung der Lieferketten
- Regelmäßige Überprüfung und Berichterstattung
- Umsetzung von Maßnahmen zur Risikominderung
Diese Regelungen müssen mindestens einmal jährlich oder bei relevanten Änderungen überarbeitet werden. Dokumentationen zur Sorgfaltspflicht sind für mindestens fünf Jahre aufzubewahren.
Herausforderungen in der Umsetzung
Obwohl die Verordnung klar definiert ist, gibt es viele Detailfragen, die Unternehmen genau analysieren müssen. Beispielsweise fällt natürlicher Kautschuk aus dem Kautschukbaum unter die EUDR, während andere natürliche Gummisorten wie Guttapercha nicht betroffen sind. Ebenso unterliegt eine Holzpalette der Verordnung, wenn sie als Produkt gehandelt wird, jedoch nicht, wenn sie lediglich als Transportmittel dient.
Fazit
Die EU-Entwaldungsverordnung ist ein wichtiger Schritt hin zu mehr Nachhaltigkeit und Transparenz in globalen Lieferketten. Unternehmen sollten sich frühzeitig mit den neuen Anforderungen auseinandersetzen, um Compliance-Risiken zu minimieren und ihre Lieferketten zukunftssicher zu gestalten. Ein genaues Benchmarking der Lieferketten, das voraussichtlich Mitte 2025 erfolgen wird, wird weitere Klarheit bringen.
Werden Sie aktiv und bereiten Sie Ihr Unternehmen auf die neuen Herausforderungen vor – für eine nachhaltige Zukunft!
